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ARD-Ratgeber: Recht

Stand: 19.08.2002
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  deutsch  Farbe: Farbe
  Aufnahmestatus: gewünscht        So, 10.09.2000 17:03    ARD    27 Min.       iFN: 1056
Magazin

Reihe: ARD-Ratgeber: Recht
 Zur ersten Folge:  ARD-Ratgeber: Recht

Eheverträge, Notdienste, Ärger mit Versicherungen, Zeitmietverträge
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Geplante Themen:
Ehevertrag - Liebe mit beschränkter Haftung
Am Anfang der Ehe hängt der Himmel voller Geigen. Viele sind überzeugt, dass die Ehe hält "bis dass der Tod uns scheidet". Ein Ehevertrag kommt überhaupt nicht in Frage. Aber wer nach einigen Jahren feststellt, sich beim Versprechen vor dem Traualtar versprochen zu haben, der hat ein Problem. Könnte ein Ehevertrag zumindest bei der Lösung der finanziellen Probleme helfen? Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? Kann ein Ehevertrag auch noch während der Ehe abgeschlossen werden? Kann er geändert oder aufgehoben werden? Kann auch ein Ehevertrag zwischen einer deutschen Frau und einem ausländischen Ehepartner abgeschlossen werden?
Notdienste - Ärger mit "Schwarzen Schafen"
"Kein Bild, kein Ton" - "Wir kommen schon". Mit flotten Sprüchen werben Handwerksbetriebe um Kunden, preisen für Notfälle ihre schnellen Dienste an. Wer nachts - weil ausgesperrt - auf den Schüsselnotdienst angewiesen ist, oder am frühen Morgen den Sanitärnotdienst bestellen muss, weil die verstopfte Toilette überläuft, der ist für schnelle Hilfe dankbar. Von dieser Dankbarkeit aber bleibt oftmals nicht viel übrig, wenn die horrende Rechnung präsentiert wird. Für wenige Minuten Arbeit werden mehrere hundert Mark kassiert. Doch Verbraucher sind schwarzen Schafen unter den Handwerkern nicht hilflos ausgeliefert. Wie Sie sich - trotz aller Not - schützen können, zeigt der "ARD-Ratgeber: Recht" aus Karlsruhe.
Alles oder Nichts - Das Roulettespiel der Versicherungen
Jeder Deutsche besitzt statistisch gesehen mindestens eine Versicherung. Dass er damit manchmal nicht besser fährt als beim Roulettespiel wird spätestens klar, wenn die Versicherung Leistungen verweigert. Das gesamte Privatversicherungsrecht wird nämlich vom Alles-oder-Nichts-Prinzip beherrscht. Anders als im allgemeinen Zivilrecht verliert ein Versicherungsnehmer jeglichen Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn er grob fahrlässig gehandelt oder gegen Vertragspflichten verstoßen hat. Die "Allzweckwaffe" der Versicherer, die sich damit ihrer Leistungspflicht entziehen wollen, ist daher der Vorwurf des "grob fahrlässigen" Verhaltens. Handelt z. B. ein Versicherter grob fahrlässig, wenn er drei Monate nach Mallorca fährt und er dies seiner Versicherung nicht meldet? Oder muss er das an seinem Haus angebrachte Gerüst zu Renovierungsarbeiten der Versicherung melden, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren? Wie kann man sich wehren? Wie "umschifft" man die Klippen?
Zeitmietvertrag
In der kleinen Serie "Mietrecht" beschäftigt sich der "ARD-Ratgeber: Recht" mit dem Zeitmietvertrag. Welche verschiedenen Arten von Zeitmietverträgen gibt es? Kann der Mieter die Fortsetzung eines Zeitmietvertrages verlängern? Ändern sich Zeitmietverträge durch die anstehende Mietrechtsreform?
Und wie immer aktuelle höchstrichterliche Urteile z.B. zu der Frage wie Wohnflächen zu berechnen sind, damit der Käufer nicht zu viel bezahlt.
Moderation: Karl-Dieter Möller

Ehevertrag - Liebe mit beschränkter Haftung

Am Anfang der Ehe hängt der Himmel voller Geigen. Viele sind überzeugt, dass die Ehe hält „bis dass der Tod uns scheidet“. Ein Ehevertrag kommt überhaupt nicht in Frage.

Aber wer nach einigen Jahren feststellt, sich beim Versprechen vor dem Traualtar versprochen zu haben, der hat ein Problem.


Könnte ein Ehevertrag zumindest bei der Lösung der finanziellen Probleme helfen?

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Kann ein Ehevertrag auch noch während der Ehe abgeschlossen werden?

Kann er geändert oder aufgehoben werden?

Kann auch ein Ehevertrag zwischen einer deutschen Frau und einem ausländischen Ehepartner abgeschlossen werden?


Notdienste - Ärger mit „Schwarzen Schafen“

„Kein Bild, kein Ton“ - „Wir kommen schon“. Mit flotten Sprüchen werben Handwerksbetriebe um Kunden, preisen für Notfälle ihre schnellen Dienste an.

Wer nachts - weil ausgesperrt - auf den Schüsselnotdienst angewiesen ist, oder am frühen Morgen den Sanitärnotdienst bestellen muss, weil die verstopfte Toilette überläuft, der ist für schnelle Hilfe dankbar.

Von dieser Dankbarkeit aber bleibt oftmals nicht viel übrig, wenn die horrende Rechnung präsentiert wird. Für wenige Minuten Arbeit werden mehere hundert Mark kassiert. Doch Verbraucher sind schwarzen Schafen unter den Handwerkern nicht hilflos ausgeliefert. Wie Sie sich - trotz aller Not - schützen können, zeigt der Ratgeber RECHT aus Karlsruhe.


Alles oder Nichts - Das Roulettespiel der Versicherungen

Jeder Deutsche besitzt statistisch gesehen mindestens eine Versicherung. Dass er damit manchmal nicht besser fährt als beim Roulettespiel wird spätestens klar, wenn die Versicherung Leistungen verweigert.

Das gesamte Privatversicherungsrecht wird nämlich vom Alles-oder-Nichts-Prinzip beherrscht. Anders als im allgemeinen Zivilrecht verliert ein Versicherungsnehmer jeglichen Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn er grob fahrlässig gehandelt oder gegen Vertragspflichten verstoßen hat. Die „Allzweckwaffe“ der Versicherer, die sich damit ihrer Leistungspflicht entziehen wollen, ist daher der Vorwurf des „grob fahrlässigen“ Verhaltens.

Handelt z. B. ein Versicherter grob fahrlässig, wenn er drei Monate nach Mallorca fährt und er dies seiner Versicherung nicht meldet? Oder muss er das an seinem Haus angebrachte Gerüst zu Renovierungsarbeiten der Versicherung melden, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren? Wie kann man sich wehren? Wie „umschifft“ man die Klippen?


Zeitmietvertrag

In der kleinen Serie Mietrecht beschäftigt sich der Ratgeber RECHT mit dem „Zeitmietvertrag“.


Welche verschiedenen Arten von Zeitmietverträgen gibt es?

Kann der Mieter die Fortsetzung eines Zeitmietvertrages verlängern?

Ändern sich Zeitmietverträge durch die anstehende Mietrechtsreform?


Und wie immer aktuelle höchstrichterliche Urteile z.B. zu der Frage wie Wohnflächen zu berechnen sind, damit der Käufer nicht zuviel bezahlt.


 Zur ersten Folge:  ARD-Ratgeber: Recht


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